Das müssen sie wegen Corona unbedingt beim Friseur beachten!
Auf Grund der Corona-Krise mussten auch Friseursalons ihre Tore schließen.
Ab Montag, dem 4. Mai, dürfen Friseursalons endlich wieder geöffnet werden. Viele Menschen, die seit Wochen oder gar Monaten nicht mehr zum Friseur gehen konnten, sehnen dieses Datum herbei. Vielleicht ist der Ansatz bereits herausgewachsen, der Pony schon viel zu lang oder die Haare haben Spliss. Egal, welches Haarproblem es gibt, ab Montag gibt es dafür endlich wieder eine Lösung.
Durch die neue Situation durch die Corona-Krise gibt es jedoch auch beim Friseurbesuch einige Änderungen und es sind sowohl vom Friseur als auch von Kunden einige Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen zu beachten.
Mund-Nasen-Schutzmasken Pflicht
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken ist seit dieser Woche ein großes Thema. In allen öffentlichen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Diese Regel gilt auch für Friseursalons.
Sowohl die Mitarbeiter als auch für die Kunden müssen für die Dauer der gesamten Behandlung einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Kunden können eigene Mund-Nasen-Schutzmasken mitbringen, bei Bedarf werden Masken auch vom Friseursalon zur Verfügung gestellt.
Für die Mitarbeiter müssen ausreichend Mund-Nasen-Bedeckungen bereitgestellt werden. Diese müssen nach jedem Kunden sowie bei Durchfeuchtung gewechselt werden.
Mindestabstand von 1,5 Metern
Wie in anderen Lebensbereichen gilt auch in Friseursalons die Regel, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden sollte
Der Mindestabstand von 1,5 Metern kann während der Behandlung natürlich nicht zwischen dem Friseur und dem Kunden eingehalten werden. Jedoch gilt der Mindestabstand für alle anderen Personen, die sich im Friseursalon aufhalten. So muss der Abstand zwischen den einzelnen Kunden eingehalten werden und die Friseurstühle müssen dem entsprechend weiter voneinander weg aufgestellt werden.
Um den Mindestabstand einhalten zu können, dürfen keine Begleitpersonen zum Friseurbesuch mitgenommen werden.
Tragen von Handschuhen
Das Tragen von Einmalhandschuhen ist für die Mitarbeiter des Friseursalons zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben, es wird jedoch empfohlen, Schutzhandschuhe zu tragen. Die Handschuhe schränken den Friseur bei filigranen Arbeiten jedoch ein.
Das Konzept sieht daher vor, bei der Begrüßung und beim Waschen der Haare Handschuhe zu tragen. Beim Schneiden und Stylen der Haare soll mit gründlich gewaschenen sowie desinfizierten Händen ohne Handschuhe weitergearbeitet werden, damit Haarschnitt und Styling auch gelingen.
- Die Einmalhandschuhe müssen nach jedem Kunden gewechselt werden.
Reinigung und Desinfektion der Hände
Jeder Kunde muss sich nach Betreten des Frisörsalons die Hände waschen sowie desinfizieren. Die Mitarbeiter müssen sich ebenfalls nach jedem Kunden die Hände waschen sowie desinfizieren. Durch das häufige Waschen und Desinfizieren der Hände sowie das Tragen von Handschuhen kann es zu Hautirritationen kommen, daher sollte auf Hautschutz sowie Hautpflege besonders geachtet werden. Da das Desinfizieren der Hände hautschonender als das Händewaschen ist, sollte das Desinfizieren bevorzugt werden.
Bei den Händedesinfektionsmitteln muss darauf geachtet werden, dass diese begrenzt viruzid sind. Die Seifen sowie Desinfektionsmittel müssen vom Inhaber des Friseursalons bereitgestellt werden.
Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten und Arbeitsgeräten
Auf die Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, Arbeitsplätze und Arbeitsmitteln soll größtmöglicher Wert gelegt werden. Es muss ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen, mit dem Türgriffe und Sanitärbereiche regelmäßig desinfiziert werden müssen. So haben Viren und Bakterien keine Chance.
Die Arbeitsplätze sowie Arbeitsmittel werden nach jeder Behandlung gereinigt und desinfiziert. Der Friseurstuhl sowie die Arbeitsfläche wird mit einem fettlöslichen Haushaltsreiniger abgewischt. Weiters müssen alle abgeschnittenen Haare gründlich entfernt werden.
Die Reinigungsmittel sowie Desinfektionsmittel müssen vom Inhaber des Friseursalons bereitgestellt werden
Preisänderungen
Durch den zeitlichen Mehraufwand für die vermehrten Reinigungsmaßnahmen sowie den finanziellen Mehraufwand durch die Anschaffung der Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutzmasken und Desinfektionsmitteln wird es laut Angaben des Zentralverbandes zu moderaten Preisanstiegen kommen. Die Preise werden jedoch von jedem Friseursalon selbst festgelegt, daher kann nicht pauschal gesagt werden, um wie viel Prozent die Preise steigen werden.
Haare waschen bei jeder Behandlung
Es ist Pflicht, bei jedem Kunden vor Behandlungsbeginn eine Haarwäsche durchzuführen. Dies soll mögliche Viren in den Haaren abtöten und entfernen. So werden auch Männer nicht um einen Nasshaarschnitt umhinkommen. Es reicht nicht aus, die Haare vor dem Friseurbesuch zu Hause selbst zu waschen, da die Haare auf dem Weg vom Wohnort bis zum Friseursalon wieder mit Viren in Kontakt kommen können.
Einschränkung der Dienstleistungen
Dienstleistungen, die nahe am Gesicht durchgeführt werden, wie das Färben von Augenbrauen oder Wimpern, Rasieren oder Bartpflege dürfen bis auf weiters nicht durchgeführt werden. Dies ist besonders für Barbershops schwierig, da diese auf Rasuren und Bartpflege spezialisiert sind. Sie dürfen derzeit nur Haarschnitte für Herren anbieten.
Kundendokumentation
Jeder Kunde muss seine Kontaktdaten wie seinen Namen, seine Anschrift, seine Telefonnummer sowie seine e-mail Adresse, im Friseursalon hinterlassen. Dies dient dazu, im Falle einer Infektion die Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können. Ist der Kunde nicht bereit, seine Kontaktdaten bekanntzugeben, so kann dieser nicht bedient werden.
Getränke und Zeitschriften
Derzeit dürfen den Kunden keine Getränke bereitgestellt werden. Auch Zeitungen und Zeitschriften dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Haare föhnen
Die Haare dürfen ausschließlich von den Mitarbeitern geföhnt werden. Um den Kontakt mit den Geräten so gering wie möglich zu halten, dürfen sich die Kunden bis auf weiteres die Haare nicht selbst föhnen.
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- Schwager & Steinlein Verlag (Autor)